Mit einer Brücke wird eine Lücke geschlossen, die durch das Fehlen eines Zahns oder mehrerer Zähne entstanden ist. Dieser Zahnersatz ist an Pfeiler- bzw. Ankerzähnen befestigt. Zwischen diesen Pfeilerzähnen „spannt“ sich die eigentliche Brücke und kann aus einem oder mehreren Brückenzwischengliedern bestehen. Diese sind in ihrem Aussehen den Zähnen nachempfunden, die sich normalerweise in der Lücke befinden würden. Die Pfeilerzähne sind häufig natürliche Zähne, die zur Befestigung der Brücke abgeschliffen und überkront werden. Es können aber auch Implantate als Brückenpfeiler dienen. Als Brückenanker werden die auf den Ankerzähnen angebrachten Teile (also die Überkronung) bezeichnet.
Durch die Brückenkonstruktion sind die Pfeilerzähne starr miteinander verbunden und bilden so eine funktionelle Einheit. Belastungen der Brücke wie beim Kauen verteilen sich gleichmäßig auf die beteiligten Pfeiler. Der Knochen unterhalb der Brückenzwischengliedern ist dagegen keinem Kaudruck ausgesetzt. In seltenen Fällen kann sich deshalb durch Trainingsmangel unter dem überbrückten Zahn der Kieferknochen zurückbilden. Als Faustregel sollten immer mindestens so viele Pfeilerzähne benutzt werden, wie Zähne durch die Brücke ersetzt werden.
Ähnlich den Kronen lassen sich bei Brücken die Vollgussbrücke (eine Brücke komplett aus Metalllegierung), die Verblendbrücke (Metallbrücke mit Keramik- oder Kunststoffverblendung) und die Vollkeramikbrücke (Brücke komplett aus Keramik) unterscheiden. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten entsprechen weitgehend denen der unterschiedlichen Kronenarten. Die Bezeichnungen wie „Vollguss“ oder „Vollkeramik“ beziehen sich in der Regel auf die ganze Brücke. Bei einer Vollgussbrücke bestehen die Brückenanker und die Brückenzwischenglieder aus einer Metalllegierung. Bei der Vollkeramikbrücke sind alle diese Teile aus einer Keramikmasse hergestellt worden. Vollkeramikbrücken werden nur bei kleinen Lücken und im Bereich der Vorderzähne eingesetzt.