Diese Teilprothesen haben einen Körper aus Kunststoff, der die künstlichen Zähne trägt und über die so genannten und aus Draht gebogenen „Klammerarme“ mit den übrigen eigenen Zähnen verbunden wird.
Tragendes Element ist das Zahnfleisch, die verbliebenen Zähne dienen nicht der Abstützung der Prothese. Diese Prothesenart ist daher meist nur zur zeitweiligen Versorgung vorgesehen. Bei langfristigem Gebrauch kann es zur Druckschädigung des darunter liegenden Zahnfleisches kommen. Ausnahme: Bei gebogenen Klammern mit „okklusaler Auflage“ wird ein Teil der Kaukraft auch auf die verbliebenen Zähne verteilt.
Besondere Eigenschaften:
Modellgussprothesen stellen eine Möglichkeit der langfristigen Versorgung größerer Zahnlücken dar. Sie besitzen ein gegossenes Prothesengerüst und Klammern aus einer Metalllegierung (z.B. aus Kobalt, Chrom und Molybdän). Sie verleihen dieser Prothesenart eine gute Stabilität sowie eine gute Kraftverteilung auf die tragenden Zähne. Fehlendes Zahnfleisch und Zähne in den Gebisslücken werden durch Kunststoff und vorgefertigte künstliche Zähne ausgefüllt.
Befestigt wird diese Teilprothese an den verbliebenen Zähnen über die Gussklammern des Prothesengerüstes, deren Auflagefläche in die eigenen Zähne eingeschliffen wird. Weitere Auflageflächen der Teilprothese an den natürlichen Zähnen dienen der besseren Druckverteilung und der Entlastung des darunter liegenden Zahnfleisches / des Kiefers.
Besondere Eigenschaften:
Teilprothesen können nicht nur über Klammern an den übrigen natürlichen Zähnen befestigt werden. Weitere Möglichkeiten bieten so genannte Geschiebeprothesen, die an der Innenseite von Kronen befestigt werden können.
Die Prothese wird hier in die vorgesehene Befestigungsmöglichkeit an der Kroneninnenseite eingeschoben, was ihr einen guten Halt und Stabilität verleiht. Nach außen sind die Geschiebe nicht sichtbar. Alternativ kann die Prothese auch über so genannte Anker, Riegel oder Stege mit dem Restgebiss verbunden werden. Sie lässt sich dennoch jederzeit z. B. zur Reinigung herausnehmen.
Besondere Eigenschaften:
Teleskop-/Konuskronenprothesen dienen ebenfalls zum Schluss großer Zahnlücken und setzen wie Geschiebeprothesen das Vorhandensein mehrerer überkronungsfähiger Naturzähne voraus. Sie ähneln in ihrem Aufbau der Modellgussprothese. Im Gegensatz zu dieser findet hier jedoch die Befestigung nicht über Klammern, sondern über Kronen in den Prothesenzähnen statt, die exakt auf speziell überkronte eigene Zähne passen.
Die Befestigung der Prothese ist mit einer Art Schlüssel-Schloss-Prinzip vergleichbar, bei der der Pfeilerzahn den Schlüssel darstellt, der sich exakt in die vorgesehene Krone (das Schloss) einfügt und der Prothese optimalen Halt gibt. Der herausnehmbare Zahnersatz wird somit auf einer festsitzenden primären Konstruktion verankert.
Konuskronen- und Teleskopkronenprothese unterscheiden sich nur in der inneren Form der jeweiligen Kronen voneinander: Konuskronen sind konisch, sie verschmälern sich zur Kronenspitze hin. Teleskopkronen haben parallel verlaufende Außenwände, sind also zylindrisch.
Besondere Eigenschaften: